Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Auftragserteilung:
Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht nur dann, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wird. Alle Änderungen unserer Bestätigung müssen von uns schriftlich anerkannt sein. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Die in unseren Drucksachen, Angeboten usw. enthaltenen technischen Angaben, wie Maße, Gewichte usw. sind nur annähernd und unverbindlich. Sie können Änderungen – auch im Hinblick auf technische Fortschritte – unterworfen sein. Für Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ab Werk, bzw. ab Lager ausschließlich der Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung. Für die Berechnung von Verpackungsgut (Kisten, Bohlen usw.) sowie die etwaige Zurücksendung des Verpackungsgutes, sind die jeweiligen Angaben in unserer Auftragsbestätigung und Rechnung maßgebend.
Lieferzeit:
Diese rechnet vom Tag der Auftragsbestätigung an und nach Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Termine gelten nur annähernd. Lieferungsmöglichkeit bleibt stets vorbehalten. Betriebs- und Verkehrsstörungen und andere Verhinderungen sowie Fälle von höherer Gewalt berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder überhaupt nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen.
Versand:
Dieser erfolgt nur auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung reist die Sendung auf Gefahr des Bestellers. Zahlungsbedingungen :Bei Gebrauchtmaschinen grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt und vor Verladung im Scheck rein netto. Bei späterer Zahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Ein Verzug tritt auch ohne Verschulden des Bestellers ein. Außer der Geltendmachung von Verzugszinsen sind wir berechtigt, Ansprüche für einen darüber
hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Die Ware darf ohne unser schriftliches Einverständnis weder verpfändet noch Sicherungsweise übereignet werden. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Sollte der gelieferte Gegenstand trotzdem durch den Besteller verkauft werden, gilt dessen Forderung aus dem Verkauf des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes automatisch und im voraus an uns als den Lieferer abgetreten. Auch der Besteller ist verpflichtet, die von uns bezogenen Waren an Dritte nur unter Eigentumsvorbehalt abzugeben. Der Besteller hat den gelieferten Gegenstand, solange er noch unser Eigentum ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Er ist verpflichtet, den gelieferten Gegenstand gegen Feuer, Einbruch und Wasserschäden zu versichern. Der Besteller haftet uns auch für den zufälligen Untergang. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist unsere gesamte Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir zur Änderung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder zum Vertragsrücktritt berechtigt. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand ohne eine weitere Mahnung zurückzunehmen. Die bereits geleisteten Zahlungen gelten als verfallen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Teil zurückzuzahlen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Schadenersatz für eine inzwischen eingetretene Abnutzung auch über die geleisteten Zahlungen hinaus zu verlangen. Vom Besteller ausgestellte oder übergebene Schecks und Wechsel gelten nur als an Erfüllungsstatt gegeben.
Mängelrügen:
Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung geltend gemacht werden. Werden die rechtzeitig geltend gemachten Mängel von uns nicht anerkannt, so hat der Besteller kein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Wird der Mangel von uns anerkannt, so haben wir das Recht, den mangelhaften Gegenstand zurückzunehmen und dafür einen mangelfreien zu liefern. Der Besteller hat hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch.
Erfüllungsort:
Rottweil am Neckar.
Gerichtsstand:
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel, ist als Gerichtsstand Rottweil vereinbart. Mit ausländischen Bestellern gilt die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
Verbindlichkeit der Lieferungsbedingungen:
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten mit der Erteilung eines Auftrages durch den Besteller als anerkannt. Gegenteilige Bedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Nichtbestätigung gilt nicht als stillschweigende Anerkennung, auch wenn dies vom Besteller so festgelegt ist. Die Bedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Zugrundelegung für alle unsere späteren Geschäfte mit dem Besteller.
INDUBA GMBH Rottweil